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Seit Schuljahresbeginn gilt eine generelle Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf allen Wegen innerhalb des Schulgebäudes für alle Schülerinnen und Schüler sowie auch alle Lehr- und Betreuungspersonen.
Ausgenommen davon sind diejenigen, die ein aussagekräftiges ärztliches Attest vorlegen.

Diese Regelungen gelten sowohl für den Schul- als auch den OGS-Betrieb.

In den Klassenräumen werden am festen Sitzplatz keine Masken getragen. Da im Unterricht für Einführungen bzw. Besprechungen ein Sitzkreis sinnvoll und unerlässlich sein kann, treffen wir uns dort gemeinsam mit Maske oder halten Abstand, um die anderen Kinder und die Lehrkräfte schützen zu können.

Betreten des Schulgeländes durch Eltern

Nach wie vor gilt ein Betretungssverbot für Eltern, abgesehen von Schulmitwirkungsgremien und Sekretariatsbesuchen. Dies betrifft den gesamten Schulhof und auch das Schulgebäude.
Auch für den Bereich der OGS gilt diese Regelung, bitte warten Sie außerhalb der Schultore auf Ihr Kind.