Antrag auf Beurlaubung
Für eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht von einem Tag oder länger ist dieser Antrag auszufüllen und rechtzeitig bei der Schule einzureichen.
Der Beurlaubungsantrag ist frühzeitig schriftlich über die Klassenlehrkraft an die Schulleiterin zu stellen und ausführlich zu begründen.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen SchülerInnen gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung Arnsberg nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
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