Am 2. April - also am kommenden Samstag - endet wahrscheinlich in NRW die Maskenpflicht in Schulen.
Wir bitten Sie sehr herzlich, dass Ihre Kinder dennoch bis zum Ferienstart im Unterricht Masken tragen, damit alle ohne Infektion in die Ferien starten können. Nach wie vor gibt es einfach viele Infektionen.
Die Testpflicht - die Sie als Eltern ja bereits montags, mittwochs und freitags beaufsichtigen - endet mit Beginn der Osterferien.
Diese Regelungen sind der aktuelle Stand von heute.
Ab Montag, 28. Februar 2022, unterliegen nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler der Testpflicht, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zu Hause unter Aufsicht der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten, einen Antigen-Selbsttest durchführen zu müssen.
Dies ist Voraussetzung für den Schulbesuch!!
Eine Testung der Schülerinnen und Schüler in der Schule erfolgt ansonsten nur noch in besonderen Ausnahmefällen.
Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich in der Regel montags, mittwochs und freitags möglichst unmittelbar vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbsttesten müssen.
Auch immunisierte Schülerinnen und Schüler können auf Wunsch Antigen-Selbsttests für Testungen im häuslichen Umfeld von der Schule erhalten.
Die Eltern versichern die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen.
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine Testung mit einem Antigen-Selbsttest anordnen.
Alternativ können die Eltern auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorlegen.
Wie wir heute morgen per Mail erfahren haben, wird das Testverfahren in Grundschulen ab 28.02.2022 geändert.
Die Pooltests werden entfallen und durch 3 Antigen-Schnelltests pro Woche für nichtimmunisierte Schülerinnen und Schüler ersetzt. Diese Schnelltests sollen zu Hause durchgeführt werden, so dass bei einem Positivfall direkt gehandelt werden und keine weitere Ansteckungsgefahr im Rahmen von Schule entstehen kann.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie spätestens Anfang kommender Woche.
Die Omikron-Infektionen nehmen Fahrt auf und inzwischen sind auch familiäre Umfelder im Kollegium davon betroffen.
Da geht es uns dann nicht anders als Ihnen als Elternteile, wir müssen mindestens in Selbstisolation zu Hause bleiben.
Noch sind die Fälle überschaubar. das muss aber natürlich nicht so bleiben. Auch Ansteckungsfälle sind selbstverständlich möglich.
Sollte sich die Lage weiter verschärfen, werden wir Unterrichtskürzungen o.Ä. vornehmen müssen. Möglicherweise nutzen wir auch den Distanzunterricht für einzelne Klassen, so wie es die landesweiten Regelungen dann auch vorsehen.
Liebe Eltern der Aplerbecker Grundschule,
wie Sie vielleicht – wie wir zuerst auch – aus der Presse erfahren haben, werden ab sofort keinerlei Lolli- Einzeltestungen mehr durchgeführt.
Das aktuelle Verfahren gestaltet sich nun folgendermaßen:
In gewohntem Rhythmus werden die Pooltestungen in den Klassen beibehalten. Bei einem positiven Poolergebnis (angeblich bis 20.30 Uhr) ist für den nächsten Tag eine Schnelltestung als Nachtest erforderlich.
Wir möchten Sie bitten, dafür wenn möglich, eine Teststelle aufzusuchen, um die Infektionsgefährdung hier vor Ort so gering wie möglich zu halten. Alternativ sind wir natürlich verpflichtet, auch hier in der Schule zu testen.
Gibt es bei den Nachtests (Schnelltests) positive Fälle werden Sie umgehend informiert, müssen Ihr Kind von der Schule abholen, ein Testzentrum aufsuchen und im positiven Fall häusliche Isolation einhalten.
Ab 3 positiven Fällen in der Klasse innerhalb einer Woche wird die betroffene Klasse für einige Tage in Selbstisolation geschickt. Die Rückkehr erfolgt am 5. Tag bei Symptomfreiheit mit negativem Bürgertest.
Vollständig immunisierte Kinder (2- oder 3-fach geimpft oder genesen weniger als 90 Tage) müssen nicht in die Selbstisolation.
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