Die Aufhebung der Maskenpflicht am festen Sitzplatz (Erlass vom 02.11.21) führt bei einem positiven Pooltest dazu, dass das Gesundheitsamt wieder Kontaktpersonen bzw. Sitznachbarn in der Klasse ermitteln muss. Diese werden dann mit einer Quarantäne belegt, da es keinen ausreichenden Abstand gibt und keine Maske getragen worden ist.
Uns allen im Kollegium ist bewusst, dass dies bei Eltern zu viel Unmut führen kann.

Wir müssen uns als Schule an die aktuelle Gesetzes-Lage halten, empfehlen aber angesichts der Infektionslage durchaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.