Liebe Eltern!

Ab dem 12. April 2021 bieten wir - zunächst für eine Woche - wieder eine Notbetreuung während des Distanzlernens an.

Dazu ist unbedingt eine vorhergehende Anmeldung mit dem aktuellen Formular (im Downloadbereich zu finden) möglichst bis heute (09.04.21) 14 Uhr notwendig,

Kinder, die Erkältungssymptome aufweisen, bleiben allerdings bitte zu Hause!

Auch in der Notbetreuung sollen die Kinder sowie das schulische Personal zukünftig 2 x in der Woche an Corona-Selbsttests (Nasen-Abstrich) teilnehmen.

Hier gelten laut Ministerium die Regelungen, die auch für den Präsenzunterricht gelten würden:

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Bitte besprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Kindern die Notwendigkeit der Testung!

Zunächst werden wir nach den Osterferien allerdings die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um die verpflichtenden Selbsttestungen durchführen zu können.

Mit freundlichem Gruß
Birgit Dördelmann-Wulff