Ab Montag, 28. Februar 2022, unterliegen nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler der Testpflicht, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zu Hause unter Aufsicht der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten, einen Antigen-Selbsttest durchführen zu müssen. 

Dies ist Voraussetzung für den Schulbesuch!!

Eine Testung der Schülerinnen und Schüler in der Schule erfolgt ansonsten nur noch in besonderen Ausnahmefällen.

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich in der Regel montags, mittwochs und freitags möglichst unmittelbar vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbsttesten müssen.

Auch immunisierte Schülerinnen und Schüler können auf Wunsch Antigen-Selbsttests für Testungen im häuslichen Umfeld von der Schule erhalten.

Die Eltern versichern die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine Testung mit einem Antigen-Selbsttest anordnen.

Alternativ können die Eltern auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorlegen.